Arbeit im Strafvollzug

Gemäss Strafgesetzbuch sind die Gefangenen zur Arbeit verpflichtet. Das Arbeitsgehalt (Pekulium) beträgt durchschnittlich Fr. 26.– pro Tag. Priorität hat immer das «Kerngeschäft», also die Sicherheit.


Arbeit bedeutet

  • Vorbereitung auf den extramuralen Produktions- und Konkurrenzdruck
  • Therapie für Gefangene mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit
  • Methode, haftbedingten Persönlichkeitsveränderungen entgegenzuwirken
  • Beitrag an die Kosten des Freiheitsentzugs







Arbeit gesucht

für die Auslastung der diversen Gewerbebetriebe
Einfache Handarbeiten (Abpacken von Einzelteilen, Mailings usw). Auch grosse Serien können rasch verarbeitet werden.
Kontakt: Leiterin Verkauf, Tel. 062 888 76 40