Aufgaben
Aus dieser Vielfalt von verschiedensten Anforderungen, die an den geschlossenen Justizvollzug gestellt werden und die, je nach Vorfall, auch verschiedentlich stark gewichtet werden, kristallisiert sich eigentlich nur eine wirkliche Hauptaufgabe heraus, nämlich die sichere und faire Beherbergung der uns anvertrauten Gefangenen während der vom Richter festgelegten Haftzeit.
Die Sicherheit ist somit im geschlossenen Vollzug per definitionem (sonst wäre er nicht geschlossen) vorherrschend und prägt den Tagesablauf.
Der Begriff Sicherheit, als Hauptaufgabe des geschlossenen Justizvollzuges, muss, um verstanden zu werden, näher interpretiert werden:
Weil unsere Arbeit ein wesentlicher Baustein der öffentlichen Arbeit ist und somit auch ausserhalb der Mauern eine Wirkung entfaltet, ist es unsere feste Vorstellung, im weitesten Sinne Sorge zu tragen («Sorg haa») zu den uns Anvertrauten, nämlich:
- zu den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung, damit sie sich sicherer fühle und auch sicherer sei
- zu unseren Kolleginnen und Kollegen, damit ihre körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet sei
- zu den Gefangenen, damit sie in einem von gegenseitigem Anstand getragenen Vollzugsrahmen weder körperlich noch geistig Schaden erleiden
Es ist deshalb von allergrösster Wichtigkeit, dass:
- an jedem Morgen für alle Gefangenen Arbeit in den Werkstätten bereitgestellt ist
- dreimal am Tag pünktlich eine ausreichende und gute Mahlzeit abgegeben wird
- unsere technischen Einrichtungen garantiert funktionieren
- unsere Mitarbeitenden professionell mit der Problematik von Nähe und Distanz umgehen, damit die Sicherheit nach aussen und nach innen gewährleistet werden kann